Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der Software „Guardlane" als Selbstbetriebs-Lizenz (Self-Hosted-Lösung) zwischen der Today is Life GmbH, Randstr. 1, 22525 Hamburg (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde"). Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung von Guardlane auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

Direktvertrieb: Der Kunde kann über das Kontaktformular oder per E-Mail eine unverbindliche Anfrage stellen. Der Anbieter erstellt daraufhin ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder der Anbieter die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt.

Vertrieb über Vertriebspartner: Guardlane-Lizenzen können auch über vom Anbieter autorisierte Vertriebspartner vermittelt werden, die ein Portfolio eigener Kunden betreuen. In diesem Fall wird der Lizenzvertrag über die Software unmittelbar zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Endkunden geschlossen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird; der Vertriebspartner handelt insoweit vermittelnd und ohne eigene Abschlussvollmacht für den Anbieter, es sei denn, ihm wurde eine solche gesondert schriftlich erteilt.

§ 3 Leistungsbeschreibung

Guardlane wird dem Kunden als Software zur Selbstinstallation und zum Selbstbetrieb („Self-Hosted") in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Version überlassen. Der Anbieter betreibt die Software nicht selbst als Dienst (kein SaaS) und hat keinen Zugriff auf die vom Kunden in seiner eigenen Betriebsumgebung verarbeiteten Daten.

Der Lizenzumfang richtet sich nach dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders vereinbart, gilt: eine Lizenz berechtigt einen Kunden zum Betrieb einer (1) produktiven Instanz der Software. Der Betrieb weiterer Instanzen (z. B. für zusätzliche Standorte, Häuser oder Mandanten desselben Kunden) sowie Test-/Staging-Instanzen bedarf einer gesonderten Vereinbarung bzw. einer entsprechend erweiterten Lizenz.

Umfang, Funktionen und Konditionen der überlassenen Software ergeben sich im Einzelnen aus der jeweils gültigen Produkt- und Leistungsbeschreibung sowie dem individuellen Angebot.

§ 4 Lizenzgebühren und Zahlungsbedingungen

Die Lizenzgebühren ergeben sich aus dem im Einzelfall geschlossenen Vertrag bzw. dem jeweils aktuellen Angebot. Guardlane wird als Jahres- oder Monatslizenz angeboten; die gewählte Laufzeit und der jeweilige Preis werden im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgehalten.

Die Abrechnung erfolgt per Rechnung. Rechnungen sind, sofern im Einzelvertrag nicht abweichend vereinbart, [Vorschlag der Compliance-Expertin: innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen – branchenüblicher Standardwert, nicht durch Guido bestätigt] zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis ausgewiesen.

Bei Bezug über einen Vertriebspartner können abweichende Abrechnungswege vereinbart werden (siehe § 9).

§ 5 Laufzeit und Kündigung

Der Lizenzvertrag wird auf die im Angebot vereinbarte Laufzeit (Jahres- oder Monatslizenz) geschlossen. Er verlängert sich automatisch um die jeweils gleiche Laufzeit, wenn er nicht von einer der Parteien [Vorschlag: mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende] in Textform gekündigt wird.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit der Zahlung fälliger Lizenzgebühren in Verzug bleibt oder die Software entgegen den vertraglichen Bestimmungen nutzt.

Mit Beendigung des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an der Software. Der Kunde ist verpflichtet, den Betrieb der überlassenen Instanz(en) einzustellen.

§ 6 Pflichten des Kunden

Da Guardlane als Self-Hosted-Lösung überlassen wird, liegt der Betrieb der Software vollständig in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:

  • die Bereitstellung und den sicheren Betrieb einer geeigneten technischen Infrastruktur (Server, Netzwerk, Betriebssystem),
  • die Installation, Konfiguration, Aktualisierung und Absicherung der Software in seiner Umgebung,
  • Datensicherungen (Backups) der in seiner Instanz verarbeiteten Daten,
  • die Einhaltung aller für ihn geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz (siehe § 8), bei der Nutzung der Software,
  • die sorgfältige Verwahrung von Zugangsdaten und Lizenzschlüsseln sowie deren Schutz vor unbefugtem Zugriff.

Der Anbieter stellt hierfür im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen Dokumentation und, sofern vereinbart, Support zur Verfügung.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Der Anbieter gewährleistet, dass die Software zum Zeitpunkt der Überlassung im Wesentlichen die in der jeweiligen Produktbeschreibung dargestellten Funktionen aufweist. Für Beeinträchtigungen, die auf der vom Kunden selbst betriebenen Infrastruktur, auf Eingriffen des Kunden in die Software oder auf der Nichtbeachtung der Dokumentation beruhen, übernimmt der Anbieter keine Gewähr.

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

[Hinweis der Compliance-Expertin: Diese Haftungsklausel ist ein branchenüblicher Formulierungsvorschlag. Sie MUSS vor Veröffentlichung anwaltlich geprüft werden – die rechtssichere Ausgestaltung von Haftungsbeschränkungen in AGB gegenüber Unternehmern ist im Detail komplex und einzelfallabhängig.]

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Da Guardlane als Self-Hosted-Lösung ausschließlich in der technischen Umgebung des Kunden betrieben wird, hat der Anbieter im Regelbetrieb keinen Zugriff auf die vom Kunden mit der Software verarbeiteten personenbezogenen Daten. Der Kunde ist insoweit selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die in seiner Instanz verarbeiteten Daten. Soweit der Anbieter im Einzelfall (z. B. im Rahmen von Support-Leistungen) Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden erhält, treffen die Parteien hierzu eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt ergänzend unsere Datenschutzerklärung.

§ 9 Sonderregelungen bei Bezug über Vertriebspartner

Erfolgt der Bezug der Lizenz über einen autorisierten Vertriebspartner, gilt ergänzend:

  • Der Lizenzvertrag über die Software kommt, sofern nicht abweichend vereinbart, unmittelbar zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande (siehe § 2).
  • Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten können abweichend über den Vertriebspartner erfolgen, wenn dies zwischen Kunde, Vertriebspartner und Anbieter gesondert vereinbart wird.
  • Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, im Namen des Anbieters von diesen AGB abweichende Zusagen zu machen, sofern ihm hierzu keine gesonderte schriftliche Vollmacht des Anbieters erteilt wurde.
  • Support- und Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich, sofern nicht abweichend vereinbart, gegen den Anbieter; der Vertriebspartner kann ergänzend eigene Dienstleistungen (z. B. Einrichtung, Schulung) auf Basis eines gesonderten Vertrags mit dem Kunden erbringen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters (Hamburg).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit vorhanden, die gesetzliche Regelung.